Produkte aus ökologischem Landbau sind durch gesetzliche
Regelungen und privatrechtliche Warenzeichen geschützt.
Nur solche Lebensmittel dürfen als "Bio-" oder "Öko-
Produkte" gekennzeichnet sein, die tatsächlich ökologisch
erzeugt, verarbeitet und in den Handel gebracht werden.
Welche Vorgaben einzuhalten sind, ist in der sogenannten
EU-Öko-Verordnung festgeschrieben.
Erzeuger und Verarbeiter von Öko-Lebensmitteln müssen
sich regelmäßig von staatlich zugelassenen Kontrollstellen
überprüfen lassen. Man kann Öko-Produkte verlässlich am
Bio-Siegel erkennen, dem bundeseinheitlichen Kennzeichen
für Erzeugnisse aus der Ökolandwirtschaft. Seit dem
Sommer 2010 muss – nach Ablauf der Übergangsfristen
– zusätzlich auf vorverpackten Ökolebensmitteln das EU Bio-
Logo aufgebracht sein. Es hilft vor allem ausländische
Bio-Ware eindeutig zu erkennen.
» www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/oekologischer_landbau/eg_verordnung/


