Landwirte, die sich verpflichten, mindestens fünf Jahre
lang die Regelungen der EU-Öko-Verordnung einzuhalten,
erhalten Zuwendungen pro Hektar und Jahr, in der
Umstellungsphase höhere, in der Beibehaltungsphase
niedrigere.
Darüber hinaus können Ökolandwirte an verschiedenen
anderen Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen
teilnehmen (z.B. Anbau vielfältige Fruchtfolge, Anlage
Uferrand- und Blühstreifen, umwelt- und tiergerechte
Haltungsverfahren auf Stroh oder Weidehaltung von
Milchvieh). Auch für Stallbaumaßnahmen erhalten
Ökolandwirte gesonderte finanzielle Hilfen. Schließlich
werden über die Vermarktungsförderung Vermarktungskonzepte,
Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit und
Investitionen bezuschusst.


